Dieser Verhaltenskodex legt die Erwartungen und Anforderungen von Gokin Solar an Lieferanten in Bezug auf gesetzestreues Verhalten, Arbeitnehmerschutz und -rechte, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Umweltschutz usw. fest. Gokin Solar ermutigt Lieferanten, international anerkannte Industriestandards und bew?hrte Praktiken zu übernehmen, ESG-Praktiken kontinuierlich zu verbessern, das Konzept der nachhaltigen Entwicklung zu vertreten, die Vielfalt des Universums zu begrü?en und mit einer verantwortungsvollen Haltung die Sch?nheit dieses "Lichts" zu verteidigen und zu vererben, stetig voranzuschreiten und entschlossen zu handeln.
Alle Lieferanten von Gokin Solar sollten diesen Verhaltenskodex einhalten. Gokin Solar wird auch von Zeit zu Zeit die Einhaltung dieses Verhaltenskodex durch die Lieferanten bewerten. Jeder Versto? gegen diesen Verhaltenskodex kann die gesch?ftliche Zusammenarbeit zwischen den Parteien gef?hrden, einschlie?lich der Beendigung der Zusammenarbeit.
Dieser Verhaltenskodex gilt für Lieferanten, die Produkte und/oder Dienstleistungen an die Gokin Solar Co., Ltd. und/oder deren Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen (gemeinsam als "Gokin" bezeichnet) erbringen.
1. Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
In übereinstimmung mit den lokalen Vorschriften wahren und respektiert das Unternehmen das Recht der Arbeitnehmer, Gewerkschaften frei zu gründen und beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen.
2.Diskriminierung
Das Unternehmen darf keine Diskriminierung aus Gründen der Rasse, sozialen Klasse, nationalen Herkunft, Religion, k?rperlichen Behinderung, Geschlechts, sexuellen Orientierung, Gewerkschaftszugeh?rigkeit, politischen Zugeh?rigkeit oder des Alters in Bezug auf Besch?ftigung, Vergütung, Schulungsm?glichkeiten, Bef?rderung, Entlassung oder Ruhestand praktizieren oder unterstützen.
3.Gehalt und Vergütung
Das Unternehmen muss sicherstellen, dass die L?hne w?hrend des regul?ren Arbeitsmonats mindestens dem gesetzlichen oder branchenüblichen Mindestlohn entsprechen und die Grundbedürfnisse der Arbeitnehmer decken, sowie ein gewisses zus?tzliches Einkommen bieten, und muss sicherstellen, dass L?hne nicht für disziplinarische Zwecke einbehalten werden.
4. Arbeitszeit
Das Unternehmen muss die lokalen Gesetze und Branchenstandards bezüglich der Arbeitszeit einhalten und sicherstellen, dass jeder Arbeitnehmer nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen mindestens einen freien Tag hat. S?mtliche überstunden müssen freiwillig sein.
5. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Das Unternehmen kann sichere und gesunde Arbeits- und Wohnst?tten gew?hrleisten und sicherstellen, dass alle Arbeitnehmer Gesundheits- und Sicherheitsschulungen erhalten.
6.Verbot von Kinderarbeit
Das Unternehmen darf keine Kinder besch?ftigen, die unter dem lokalen gesetzlichen Mindestalter liegen oder die die gesetzliche Schulpflicht im Staat nicht erfüllt haben.
7.Verbot von Zwangsarbeit und Disziplinarma?nahmen
Das Unternehmen darf Arbeitnehmer nicht zur Arbeit zwingen und auch nicht verlangen, dass Arbeitnehmer "Kautionen" zahlen oder Ausweisdokumente hinterlegen. Das Unternehmen darf keine k?rperlichen Züchtigungen, geistigen oder k?rperlichen Zwang oder verbale Misshandlungen praktizieren oder unterstützen. Für die gesamten oder einen Teil der Waren (einschlie?lich der Waren selbst, Rohstoffe usw.) verspricht das Unternehmen, dass die Ausbeutung, Herstellung oder Produktion keine Arbeitsrechtsverst??e beinhaltet und dass es und seine Lieferkette die Gesetze, Vorschriften und politischen Anforderungen in Bezug auf Arbeitsschutz, Exportkontrollen und Wirtschaftssanktionen einhalten.
8.Umweltsicherheit
Das Unternehmen h?lt alle nationalen und lokalen Umweltgesetze und -vorschriften ein, um den Umweltschutz zu st?rken und die Umweltauswirkungen zu reduzieren.
9. Menschenrechte
Das Unternehmen muss die international anerkannten Menschenrechte respektieren und darf diese Rechte in keiner Weise verletzen. Das Unternehmen muss die Menschenwürde, die Privatsph?re und die Grundrechte jedes Menschen respektieren.
10. Konfliktmineralien und Rückverfolgbarkeitsmanagement der Lieferkette
10.1 Anwendungsbereich
Diese Klausel gilt für die folgenden Mineralien, die in den an Gokin Solar gelieferten Produkten und in deren Produktionsprozessen verwendet werden:
Konfliktmineralien: Gold (Au), Tantal (Ta), Wolfram (W), Zinn (Sn), Kobalt (Co) und Glimmer;
Rückverfolgbare Mineralien in der Lieferkette: Silizium (Si) und andere Halbleitermaterialien.
10.2 Kontrolle von Konfliktregionen
(a) Der Lieferant muss sicherstellen, dass er keine Mineralien direkt oder indirekt aus konfliktbetroffenen und risikoreichen Gebieten bezieht, die bewaffnete Konflikte oder Menschenrechtsverletzungen finanzieren oder davon profitieren. Zu den risikoreichen Gebieten geh?ren die Demokratische Republik Kongo und ihre Nachbarl?nder sowie andere konfliktbetroffene oder risikoreiche Bergbaugebiete, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und der Europ?ischen Union benannt wurden.
(b) Der Lieferant muss unter Bezugnahme auf den OECD-Leitfaden für die Sorgfaltspflicht in verantwortungsvollen Lieferketten für Mineralien aus konfliktbetroffenen und risikoreichen Gebieten angemessene Sorgfaltspflichtma?nahmen für den Mineralienbezug einrichten, vorrangig Mineralien von zertifizierten Schmelzhütten/Raffinerien gem?? RMI RMAP beziehen und angemessene Aufzeichnungen über die Beschaffungskette führen.
(c) Der Lieferant muss auf angemessene Anfrage von Gokin Informationen und unterstützende Dokumentationen bezüglich des Mineralienbezugs (wie CMRT, EMRT usw.) bereitstellen.
10.3 SSI-Konformit?t und Zusammenarbeit in der Lieferkette
(a) Der Lieferant verpflichtet sich, in seinem Managementsystem und seinen ESG-Praktiken die SSI (Solar Stewardship Initiative)-ESG-Standards und die von Gokin festgelegten Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit der Lieferkette zu beachten und schrittweise zu erfüllen. Lieferanten, die Siliziummaterialien betreffen, sollen aktiv den Aufbau von Rückverfolgbarkeitsf?higkeiten über die gesamte Kette vorantreiben.
(b) Der Lieferant muss die oben genannten Grunds?tze an seine vorgelagerten Lieferanten kommunizieren, um die Verbesserung der allgemeinen Konformit?tsstandards in der gesamten Lieferkette zu f?rdern.
10.4 Kommunikation und Verbesserung
(a) Der Lieferant muss interne Kommunikationskan?le einrichten, um Arbeitnehmer und relevante Interessengruppen zu ermutigen, Bedenken bezüglich der Mineralienkonformit?t zu ?u?ern, und muss diesen Bedenken gebührende Aufmerksamkeit schenken und sie angemessen behandeln.
(b) Falls w?hrend der Zusammenarbeit eine Unstimmigkeit mit dieser Klausel festgestellt wird, konsultieren beide Parteien in gutem Glauben und f?rdern gemeinsam die Berichtigung innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens. Wenn nach mehreren Gespr?chsrunden kein Konsens erzielt werden kann, beh?lt sich Gokin das Recht vor, die Kooperationsvereinbarung anzupassen






